Finanzielle Unterstützung
Finanzielle Unterstützung
Die Entsendungen werden teilweise durch das Programm MobiliseSME finanziert.
Der Zweck der finanziellen Unterstützung besteht darin, einen Beitrag zu den während des Aufenthalts durch die entsendete Person getätigten Ausgaben zu leisten.
Die finanzielle Unterstützung hängt von dem Land ab, in dem die Entsendung stattfindet. Die monatliche finanzielle Unterstützung ist in der folgenden Tabelle angeführt:
Monatliche finanzielle Unterstützung, die von entsendenden Partnerorganisationen an Dritte (Entsendeunternehmen) gezahlt wird
Gastland | Betrag per Monat/€ |
---|---|
Albanien | 530 |
Österreich | 900 |
Belgien | 830 |
Bulgarien | 560 |
Kroatien | 720 |
Zypern | 780 |
Tschechien | 610 |
Dänemark | 1100 |
Deutschland | 830 |
Estland | 670 |
Finnland | 950 |
Nordmazedonien | 560 |
Frankreich | 900 |
Griechenland | 780 |
Ungarn | 670 |
Island | 900 |
Irland | 1000 |
Italien | 900 |
Lettland | 610 |
Litauen | 560 |
Luxemburg | 830 |
Malta | 720 |
Montenegro | 560 |
Niederlande | 830 |
Polen | 610 |
Portugal | 780 |
Rumänien | 560 |
Serbien | 560 |
Slowakei | 610 |
Slowenien | 720 |
Spanien | 830 |
Schweden | 950 |
Türkei | 750 |
Vereinigts Königreich | 1000 |
Angestellte mit Behinderungen (unabhängig vom Gastland) | 1100 |
Mit dem Zuschuss der Union können Reisekosten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit im Gastunternehmen, ein Teil der Auslands- und Integrationskosten und gegebenenfalls auch Kosten für eine kurze Fremdsprachenprachausbildung abdeckt werden.
Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an eine der lokalen Informationsstellen, die das MobiliseSME-Programm verwalten. Sie finden diese im Abschnitt „Lokale Informationsstellen“.